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   VG Neustadt, 12.06.2009 - 4 L 511/09.NW   

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VG Neustadt, 12.06.2009 - 4 L 511/09.NW (https://dejure.org/2009,34052)
VG Neustadt, Entscheidung vom 12.06.2009 - 4 L 511/09.NW (https://dejure.org/2009,34052)
VG Neustadt, Entscheidung vom 12. Juni 2009 - 4 L 511/09.NW (https://dejure.org/2009,34052)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 12.06.2009 - 4 L 511/09
    Zwar ist eine einstweilige Feststellung durch einstweilige Anordnung, dass ein bestimmtes Verhalten vorläufig zulässig ist oder nicht unterbunden werden darf, gemäß § 123 Abs. 1 VwGO unter analoger Anwendung von § 43 VwGO statthaft, sofern hierfür aus Rechtsschutzgründen ein unabweisbares Bedürfnis besteht und der Antrag auf eine konkrete, der Vollstreckung fähige Maßnahme nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1483 und NVwZ 1999, 867; VG Neustadt, NVwZ 2008, 812; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 15. Auflage 2007, § 123 Rdnr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 6 S 19/04

    Feststellungsklage und Eilantrag zur Klärung der handwerksrechtlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 12.06.2009 - 4 L 511/09
    Daran fehlt es regelmäßig, wenn der Antragsteller sein Antragsbegehren nicht zuvor im Verwaltungsverfahren geltend gemacht hat und damit erfolglos geblieben ist (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2005, 174; Dombert in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 95; Kuhla in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 01. April 2009, § 123 Rdnr. 37).
  • VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08

    Nichtraucherschutzgesetz: Keine Raucherabende mehr im Stammlokal

    Auszug aus VG Neustadt, 12.06.2009 - 4 L 511/09
    Zwar ist eine einstweilige Feststellung durch einstweilige Anordnung, dass ein bestimmtes Verhalten vorläufig zulässig ist oder nicht unterbunden werden darf, gemäß § 123 Abs. 1 VwGO unter analoger Anwendung von § 43 VwGO statthaft, sofern hierfür aus Rechtsschutzgründen ein unabweisbares Bedürfnis besteht und der Antrag auf eine konkrete, der Vollstreckung fähige Maßnahme nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1483 und NVwZ 1999, 867; VG Neustadt, NVwZ 2008, 812; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 15. Auflage 2007, § 123 Rdnr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1991 - 4 B 1635/91

    Gewerberecht: Zulassung eines Fahrgeschäfts zu einem Volksfest, Platzkonzept des

    Auszug aus VG Neustadt, 12.06.2009 - 4 L 511/09
    Die Gestaltungsbefugnis eines Veranstalters, diejenigen Bewerber auszuschließen, die bereits prinzipiell nicht in sein Veranstaltungskonzept passen, wird lediglich durch das Willkürverbot begrenzt (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, GewArch 1991, 435).
  • VG Münster, 24.09.2014 - 9 L 617/14

    Standplätze des Weihnachtsmarkts am Rathaus Münster müssen neu vergeben werden

    vgl. Bayrischer VGH, Urteil vom 15. März 2004 - 22 B 03.1362 -, VG Mainz, Urteil vom 1. Juni 2006 - 6 K 254/04 MZ -, VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 12. Juni 2009 - 4 L 511/09.NW -, VG Hannover, Beschluss vom 4. August 2008 - 11 B 2780/08 -, OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 1992 - 7 L 3790/91 -, jeweils m. w. N.; juris.
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VG Neustadt, 10.06.2009 - 4 L 511/09.NW (https://dejure.org/2009,26683)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10.06.2009 - 4 L 511/09.NW (https://dejure.org/2009,26683)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 4 L 511/09.NW (https://dejure.org/2009,26683)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für Regelungsanordnung bei fehlender vorheriger Geltendmachung des Antragsbegehrens im Verwaltungsverfahren; Zugangsanspruch einer Privatperson zum Weinfest als Bewirter; Begrenzung der Gestaltungsbefugnis des Veranstalters bezüglich des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 10.06.2009 - 4 L 511/09
    Zwar ist eine einstweilige Feststellung durch einstweilige Anordnung, dass ein bestimmtes Verhalten vorläufig zulässig ist oder nicht unterbunden werden darf, gemäß § 123 Abs. 1 VwGO unter analoger Anwendung von § 43 VwGO statthaft, sofern hierfür aus Rechtsschutzgründen ein unabweisbares Bedürfnis besteht und der Antrag auf eine konkrete, der Vollstreckung fähige Maßnahme nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1483 [BVerfG 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84] und NVwZ 1999, 867; VG Neustadt, NVwZ 2008, 812; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 15. Auflage 2007, § 123 Rdnr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 6 S 19/04

    Feststellungsklage und Eilantrag zur Klärung der handwerksrechtlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 10.06.2009 - 4 L 511/09
    Daran fehlt es regelmäßig, wenn der Antragsteller sein Antragsbegehren nicht zuvor im Verwaltungsverfahren geltend gemacht hat und damit erfolglos geblieben ist (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2005, 174 [VGH Baden-Württemberg 22.07.2004 - 6 S 19/04] ; Dombert in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 95; Kuhla in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 01. April 2009, § 123 Rdnr. 37).
  • VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08

    Nichtraucherschutzgesetz: Keine Raucherabende mehr im Stammlokal

    Auszug aus VG Neustadt, 10.06.2009 - 4 L 511/09
    Zwar ist eine einstweilige Feststellung durch einstweilige Anordnung, dass ein bestimmtes Verhalten vorläufig zulässig ist oder nicht unterbunden werden darf, gemäß § 123 Abs. 1 VwGO unter analoger Anwendung von § 43 VwGO statthaft, sofern hierfür aus Rechtsschutzgründen ein unabweisbares Bedürfnis besteht und der Antrag auf eine konkrete, der Vollstreckung fähige Maßnahme nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1483 [BVerfG 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84] und NVwZ 1999, 867; VG Neustadt, NVwZ 2008, 812; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 15. Auflage 2007, § 123 Rdnr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1991 - 4 B 1635/91

    Gewerberecht: Zulassung eines Fahrgeschäfts zu einem Volksfest, Platzkonzept des

    Auszug aus VG Neustadt, 10.06.2009 - 4 L 511/09
    Die Gestaltungsbefugnis eines Veranstalters, diejenigen Bewerber auszuschließen, die bereits prinzipiell nicht in sein Veranstaltungskonzept passen, wird lediglich durch das Willkürverbot begrenzt (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, GewArch 1991, 435).
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   VG Potsdam, 07.01.2010 - 4 L 511/09   

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VG Potsdam, 07.01.2010 - 4 L 511/09 (https://dejure.org/2010,127600)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07.01.2010 - 4 L 511/09 (https://dejure.org/2010,127600)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 4 L 511/09 (https://dejure.org/2010,127600)
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